Winterreifen-Freigabe: Diese Reifen sind im Winter ein Muss für Ihr Fahrzeug
Wann sind Winterreifen in Deutschland Pflicht?
Die meisten Autofahrer orientieren sich bei ihren Winterreifen an der O-bis-O-Regel. Das soll heißen, dass sie ungefähr von Oktober bis Ostern mit Winterreifen unterwegs sind. Einen offiziellen Zeitraum, wann Winterreifen laut Gesetzgeber ein Muss sind, gibt es jedoch nicht. Immerhin macht eine zeitlich genau definierte Winterreifenpflicht insofern keinen Sinn, als dass es sich auch um einen milden Winter handeln könnte, so dass Sie an Ihrem Wohnort womöglich auch mit Sommerreifen noch gut und sicher fahren können.
» Mehr InformationenZudem sind die Witterungsbedingungen im Winter in den verschiedenen Landesteilen Deutschlands häufig sehr unterschiedlich. Während es in München heftig schneit, kann es im Norden von Deutschland eher warm und regnerisch sein. Nichts desto trotz sollten Sie lieber zu früh als zu spät zu Winterreifen wechseln. Das hat einen einfachen Grund.
Wenn Sie nämlich von Eis und Schnee überrascht werden und noch keine Winterreifen auf Ihr Fahrzeug aufgezogen haben, dann dürften Sie den Weg bis zur Werkstatt für den Reifenwechsel mit Ihrem Fahrzeug nicht einmal mehr zurücklegen. Ohnehin wäre dies für Sie und die anderen Autofahrer recht riskant, da Sie ohne Winterreifen bei Blitzeis beispielsweise schnell ins Schleudern geraten könnten.
Tipp: Am besten reservieren Sie einen Termin für den Reifenwechsel bei der Werkstatt Ihrer Wahl möglichst frühzeitig. Schließlich will eine große Vielzahl an Autofahrern Winter für Winter zur ungefähr gleichen Zeit einen Winterreifenwechsel vornehmen lassen. Ein Versäumnis, solch einen Termin rechtzeitig zu vereinbaren, kann sonst lange Wartezeiten für Sie bedeuten. Im schlimmsten Fall können Sie Ihr Fahrzeug während dieser Wartezeit aufgrund der unzureichenden Bereifung dann gar nicht nutzen.
Während parkende Fahrzeuge nicht der Winterreifenpflicht unterliegen, sollten Sie bei winterlichen Verhältnissen spätestens zum 1. November auf Winterreifen umsteigen. Sobald Schnee, Eis oder Matsch vorausgesagt sind, fahren Sie mit Winterreifen einfach besser und sicherer. Dabei geht es nicht nur um Ihre Fahrsicherheit, sondern auch um die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.
Was für Reifen sind im Winter Pflicht?
Sicherlich haben Sie schon mal etwas von der M+S-Kennung oder dem Schneeflockensymbol gehört. Doch welche Reifen sind denn nun genau im Winter Pflicht? Während das Schneeflockensymbol, welches auch unter den nachfolgenden Namen bekannt ist, sich quasi von allein erklärt, steht M+S für „Mud and Snow“ oder für „Matsch und Schnee.“
» Mehr Informationen- Alpine-Symbol
- Bergpiktogramm mit drei Bergspitzen und einer Schneeflocke
Im Winter einfach auf M+S-Reifen, die in der Vergangenheit oftmals als Allwetterreifen am Markt erhältlich waren, zu setzen, ist inzwischen laut den aktuellen Gesetzesvorgaben nicht mehr ausreichend. Seit Januar 2018 gilt nunmehr, dass Sie im Winter nur mit Winterreifen mit dem Alpine-Symbol gesetzeskonform und sicher auf Deutschlands Straßen unterwegs sind. Neue Winterreifen werden daher von den führenden Reifenmarken nur noch mit dem Alpine-Symbol hergestellt.
Falls Sie jedoch bereits M+S-Reifen für Ihr Fahrzeug nutzen, müssen Sie sich erst einmal keine Sorge machen, dass Sie gegen das aktuelle Gesetz verstoßen. Denn die Übergangsregelung, die Ihnen erlaubt, Ihre M+S-Reifen, die Sie vor 2018 gekauft haben, weiter zu verwenden, gilt noch bis zum 30. September 2024.
Hinweis: Spätestens im Spätherbst 2024 müssen Sie sich dann also einen neuen Satz Winterreifen zulegen.
Für wen gilt die Winterreifenpflicht?
Bei der Beantwortung dieser Frage sollten Sie erst einmal wissen, dass es bautechnisch gar nicht möglich ist, Zweiradreifen zu produzieren, die den Test zum Erhalt des Alpine-Symbols bestehen könnten. Daher sind offizielle Winterreifen für Motorräder, Roller, Mopeds und Co. schlichtweg nicht erhältlich. Heißt das also, dass Sie Ihr motorisiertes Gefährt auf zwei Rädern im Winter gar nicht im Straßenverkehr nutzen dürfen?
» Mehr InformationenNein, dem ist nicht so. Denn da Zweirad-Winterreifen schlichtweg nicht angeboten werden, hat der Gesetzgeber Zweiräder von dieser Pflicht befreit. Dies sollte allerdings keinem Freifahrtschein gleichkommen, bei Wind und Wetter im Winter jederzeit auf Ihren Roller zu steigen.
Wie die folgende Auflistung zeigt, könnte dies mit gravierenden Nachteilen für Sie und andere Verkehrsteilnehmer einhergehen:
Vor- und Nachteile eines xxx
- kein allgemeines Winterfahrverbot für Zweiräder
- es liegt in Ihrem Ermessen, ob Sie sich die winterliche Fahrt zutrauen
- so können Sie besonders schöne, warme Spätherbst- und Wintertage mit Ihrem Zweirad auskosten
- keine Zusatzkosten für die Anschaffung von Winterreifen
- erhöhtes Unfallrisiko und es könnte im Falle eines Unfalls zu Problemen mit Ihrer Versicherung kommen
- durch Ihre winterliche Fahrt könnten Sie andere Verkehrsteilnehmer unnötig gefährden
Doch wenn die Winterreifenpflicht für Zweiräder nicht gilt, für wen gilt Sie dann? Diese Frage beantwortet Ihnen die nachfolgende Tabelle übersichtlich:
PKW | LKW unter 3,5 Tonnen | Anhänger – abhängig von der Art des Anhängers |
Busse | LKW über 3,5 Tonnen: diese Pflicht gilt nur für die Reifen der Antriebsachse | Einsatzfahrzeuge (Krankenwagen, Polizei-Vans und so weiter) |