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Keine Winterreifen: Zahlt die Kfz-Versicherung?

Nokian WinterreifenWas die gesetzliche Regelung betrifft, ist diese selbst nach der Änderung aus dem Jahr 2018 relativ schwammig, was die Winterreifenpflicht angeht. Zwar gibt es inzwischen ein paar klare Deklarationen seitens des Gesetzgebers dafür, wenn er von „winterlichen Bedingungen“ spricht, genaue Daten, wann man seine Winterreifen jedoch montieren sollte, setzt er nicht fest. Dementsprechend unsicher sind Sie sicherlich auch, wenn es darum geht, was die Versicherung zahlt und was nicht, sollte es doch einmal im Winter mit Sommerreifen zu einem Unfall kommen. Daher haben wir einmal sämtliche Informationen nachfolgend für Sie zusammengestellt.

Wie sieht die gesetzliche Situation aus?

Keine Winterreifen: Zahlt die Kfz-Versicherung?Grundsätzlich gilt: Wer im Winter auf der glatten Straße ohne Winterreifen Auto fährt, verstößt gegen die allgemeine Winterreifenpflicht. Dafür kassiert der Fahrer neben einem Bußgeld in Höhe von 60 bis 100 Euro einen Punkt in Flensburg, sofern er von der Polizei erwischt wird. Verursacht man einen Unfall, liegt das Bußgeld noch ein wenig höher.

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Das Gesetz zur Winterreifenpflicht (Paragraph 2, Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung) gibt es bereits seit 2010. In ihm geschrieben steht, dass das Auto bei „winterlichen Straßenverhältnissen“ mit Winterreifen ausgestattet sein muss. Doch was genau sind winterliche Verhältnisse? Seit 2018 hat der Gesetzgeber diesen Begriff ein wenig klarer definiert. Dementsprechend müssen immer Winterreifen montiert sein bei:

  • Glatteis
  • Schneeglätte
  • Schneematsch
  • Eisglätte
  • Reifglätte

Wer sich dagegen bei einem sonnigen Tag im Dezember mit aufgezogenen Sommerreifen auf den Weg macht und unterwegs Temperaturen von bis zu 15 Grad Celsius herrschen, braucht sich keinerlei Sorgen zu machen. Er verstößt somit nicht direkt gegen das Gesetz. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Autofahrer, daneben gibt es jedoch ein paar Ausnahmen: Motorradfahrer und Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft benötigen keine Winterreifen.

Reifenunterschiede in Bezug auf die winterliche Jahreszeit

Nun fragen Sie sich vielleicht, welche Unterschiede es eigentlich zwischen den verschiedenen Reifentypen gibt. Die heutigen Winter fallen zwar lange nicht mehr so hart aus, wie noch vor ein paar Jahrzehnten, trotzdem bieten geeignete Reifen immer bessere Eigenschaften für die vorgesehene Jahreszeit. Diese wollen wir, bezüglich ihrer Vor- und Nachteile im Winter, einmal in einer Tabelle vergleichen:

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Reifentyp Vorteile Nachteile
Sommerreifen
  • bei Regen noch immer höherer Grip durch bessere Wasserverdrängung
  • laufruhiger als Winterreifen
  • Bodenhaftung lässt bei Schnee und Glätte deutlich nach
  • Bremsweg verlängert sich drastisch
Winterreifen
  • bessere Bodenhaftung als Sommerreifen
  • bei Schnee und Glätte der ideale Reifentyp
  • entwickeln während des Fahrens eine höhere Lautstärke
  • sind oftmals schwerer zu lenken als Sommerreifen
Allwetterreifen
  • für jede Jahreszeit geeignet
  • Reifenwechsel entfällt
  • bessere Sicherheit als Sommerreifen
  • verschleißen schneller
  • geringere Sicherheit als Winterreifen, da geringere Fahrstabilität bei Eis und Schnee
  • nur in Gegenden sinnvoll, in denen erfahrungsgemäß wenig Schnee und Eis liegt

Um einen Allwetterreifen auch im Winter nutzen zu können, muss er mit dem sogenannten „Alpine“-Symbol ausgestattet sein. Dieses Symbol sieht aus wie ein Berg, in dessen Mitte eine Schneeflocke abgebildet ist. Fehlt dieses Symbol, sind sie nicht als Winterreifen zugelassen und verursachen die Zahlung eines Bußgeldes, sofern man während einer Fahrt kontrolliert wird.

Eines noch: Sofern der aktuell montierte Allwetterreifen nur mit einem „M+S“-Symbol ausgezeichnet ist, darf dieser noch bis 2024 verwendet werden. Seit dem ersten Januar 2018 werden sämtliche Modelle mit dem „Alpine“-Symbol versehen. Kaufen Sie demnächst möglicherweise einen neuen Satz Reifen, dürften diese den gesetzlichen Vorgaben bereits entsprechen.

Unfall mit Sommerreifen – Zahlt jetzt die Versicherung?

Wenn Sie sich trotz widriger Wetterverhältnisse auf die Straße begeben und dort einen Unfall verursachen, hat dies auch entsprechende Auswirkungen auf Ihre Kfz-Versicherung. Nach der Meldung wird zunächst von ihr geprüft, ob Sie fahrlässig gehandelt haben. Als nächstes spielt es eine Rolle, ob Sie eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben.

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Bis vor einigen Jahren galt im Winter die Regelung, dass ein Unfallschuldiger nicht für einen Schaden aufkommen musste, sofern sein Unfallgegner Sommerreifen montiert hatte. Dieser musste sich hingegen für sämtliche Schäden verantworten. Inzwischen ist diese Regelung ein klein wenig anders. Die Versicherung kann wie folgt reagieren:

  • Sie zahlt den kompletten Schaden, trotz Verwendung der Sommerreifen, erhöht danach jedoch die Versicherungsprämie drastisch.
  • Sie zahlt den Schaden zunächst, kommt dann jedoch auf den Versicherungsnehmer zu und verlangt eine Teilzahlung der Kosten zurück, die eine Höhe von bis zu 5.000 Euro umfassen können. Hierbei kommt Paragraph 23 des Versicherungsvertragsgesetzes zum Zug, da die Verwendung der Sommerreifen von der Versicherung als „Gefahrerhöhung“ eingestuft wird.
  • Sie kommt nicht für den Schaden auf.

Besteht beim Gebrauch von Sommerreifen stets Fahrlässigkeit?

Interessanterweise kann der Gebrauch von Sommerreifen im Winter durchaus erlaubt sein – Sofern die Wetterbedingungen stimmen. Daher ist es gar nicht so leicht, zu bestimmen, ob ein Fahrer fahrlässig gehandelt hat. Hierzu muss man sich außerdem die Wetterschwankungen im Winter ansehen, die Aufschluss darüber geben, ob jeweils der Gebrauch von Sommerreifen in Ordnung war, oder nicht. Denn:

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  • Es kommt innerhalb von Übergangszeiten zu starken Temperaturschwankungen. Tagsüber ist es manchmal nicht notwendig, mit Winterreifen zu fahren, nachts dagegen schon.
  • Bestimmte Orte, wie beispielsweise Brücken, sind immer gefährdeter als andere Gegenden. Eine Brücke ist stets schneller vereist als eine Straße.
  • Gleiches gilt für Straßenabschnitte, die seitlich mit Bäumen gesäumt sind. Die Sonne dringt in der Regel weniger durch das Geäst, womit die Straße eher zur Vereisung neigt.
  • Generell kommt es im Winter häufig innerhalb von wenigen Minuten zu einem regelrechten Kälteeinbruch.

Wie die Versicherungen letzten Endes entscheiden, ist sehr unterschiedlich. So kann ein Gericht bestimmen, dass der Versicherte seinen Eigenanteil von 5.000 Euro tragen muss, während ein anderes aufgrund der Wetterbedingungen festlegt, dass der Schaden von der Versicherung vollständig zu übernehmen ist. Ersteres beruft sich dabei auf den Tatbestand der Fahrlässigkeit, Letzteres darauf, dass Temperaturen im zweistelligen Bereich kein Grund sind, um mit Sommerreifen zwangsweise einen Unfall zu bauen.

Korrekte Bereifung erhöht den Versicherungsschutz

Eines sollte am Ende klar sein: Wer im Winter Sommerreifen montiert, sollte stets damit rechnen, dass bei einem Unfall Schwierigkeiten auf ihn zukommen, in erster Linie mit der Versicherung. Daher ist es durchaus sinnvoll, gar nicht erst das Risiko einzugehen und zu gegebener Zeit einen Reifenwechsel zu unternehmen.

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Hinweis: Entscheiden Sie sich hingegen für die Benutzung von Allwetterreifen, achten Sie beim Kauf in jedem Fall auf das „Alpine“-Symbol. So sind Sie bei einem Unfall sowohl bei der Polizei, als auch der Versicherung auf der sicheren Seite.

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